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Die bayrische Staatsministerin der Justiz


Sehr geehrte Frau Kroetz-Relin

Frau Staatsministerin Stewens hat mir Ihre E-Mail vom 20. Januar 2004 zukommen lassen. Auch ich möchte Ihnen für Ihre Initiative und Ihr Engagement sehr herzlich danken.

Sicher haben Sie Verständnis, dass mir im Hinblich auf die verfassungsrechtlich garantierte richterliche Unabhängigkeit eine Stellungnahme insoweit verwehrt ist, als Sie sich inhaltlich mit einem Beschluss des Oberlandesgerichts München auseinandersetzen.

Unbeschadet dessen begrüße ich es jedoch nachdrücklich, wenn sich Bürgerinnen und Bürger aktiv und öffentlich für mehr Schutz von sexuell missbrauchten Kindern einsetzen. Dieses Engagement zeigt, wie wichtig ein sensibler Umgang mit Missbrauchsopfern ist. Ich bin der Auffassung, dass wir einen noch breiteren gesellschaftlichen Konsens benötigen um den Schutz unserer Kinder gerade vor sexuellem Missbrauch zu verbessern. Gefordert sind hier nicht nur Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichte. Aufgerufen ist vor allem auch die Gesellschaft selbst und nicht zuletzt der Gesetzgeber. Einer meiner Hauptkritikpunkte in der aktuellen Diskussion zum Schutz von kindlichen Missbrauchsopfern ist, dass der Gesetzgeber bei sexuellem Missbrauch von Kindern nach wie vor zu große Milde walten lässt, obwohl diese Straftaten fatale und nicht selten lebenslange Folgen für die Opfer haben. Mit einer Mindeststrafe von sechs Monaten bewegt sich der Gesetzgeber auf zu niedrigem Niveau. Das wird diesen verabscheuungswürdigen Delikten nicht gerecht. Die gesetzgeberisch verfehlte Einstufung als Vergehen hat weitere erhebliche Auswirkungen: So kann es Schwierigkeiten bei der Anordnung von Untersuchungshaft geben. Auch für eine Unterbringung in einer geschlossener psychiatrischen Anstalt bei vermindert Schuldfähigen oder Schuldunfähigen müssen in der Regel mehrere solcher Taten vorliegen, damit die vom Gesetz geforderte „erhebliche Straftat“ bejaht werden kann. Deshalb fordere ich, bereits die Grundfälle des sexuellen Missbrauchs von Kindern als Verbrechen mit einer Mindeststrafe von einem Jahr Gefängnis zu brandmarken. Es würde mich freuen, wenn auch Sie diese Forderung gegenüber der Bundesregierung unterstützen könnten.


Mit freundlichen Grüßen



Dr. Beate Merk



Hier der Brief von Christa Stewens